Wartung und Inspektion
Inspektion der Spielgeräte und Spielgeräteteile
Eine Inspektion der Spielgeräte und Spielgeräteteile sollte gemäß DIN EN 1176-1 wie folgt durchgeführt werden:
- Eine visuelle Inspektion (wöchentlich) beurteilt den Zustand einer Spielanlage lediglich nach optischen Eindrücken.
- Die operative Inspektion (alle 4 bis 12 Wochen) beurteilt den Zustand einer Spielanlage und einer festgelegten gründlichen Detailüberprüfung.
- Die jährliche Hauptinspektion ist im Abstand von höchstens 12 Monaten regelmäßig von „Sachkundigen für Spielplatzgeräte“ vorzunehmen.

Eine jährliche Sicht- und operative Prüfung können Sie anhand unserer Wartungshinweise laut DIN EN 1176/77 ggf. selbst durchführen. Für Ihr Protokoll stellen wir Ihnen gerne eine PDF-Datei "Wartungshinweise nach DIN (EN) 1176-1 für Spielplätze" als Druckversion zur Verfügung:
Insbesondere nach Neubau eines Spielgerätes/Spielanlage ist die operative Wartung sehr zu empfehlen, weil naturbedingter Schwund an Holzverbindungen auftritt und hier unbedingt die Montageverbindungen nachgezogen werden müssen.
Wartung durch Fachleute
Wir bieten Ihnen diese operative Wartung auch durch uns an, bei der alle Montage-Verbindungen geprüft bzw. nachgezogen werden. Wir prüfen bewegliche Teile wie Schaukelgelenke, Kardangelenke ect., sowie Ketten und Seile auf deren Verschleiß und festen Sitz. Darüber hinaus bearbeiten wir die Holzoberflächen bei Spliß oder Bruch und prüfen die Faulzonen. Kleinreparaturen sind natürlich inklusive.

In Europa auf freiwilliger Basis, gehören die DIN EN 1176/1177 zu den harmonisierten Normen. Die seit 1998 europaweit geltende DIN Euronorm (EN) 1176 drückt im Wesentlichen aus, was beim Bau eines Spielgerätes oder einer Spielanlage als gegeben angesehen werden muss.
Dabei dreht es sich im wesentlichen um Maße, Abstände, Brüstungen, Verletzungs- und Strangulierungsgefahr, mechanische Teile, Stabilität und Verwitterung. Die DIN EN 1177 regelt die Ausführung und Größe von freien Fallräumen, stoßdämpfenden Spielplatzböden (Fallschutzbereiche) und Fallschutzmaterialien.
Alle Maße für die Sicherheit von Kindern beziehen sich auf Körpermaße von Kindern, die älter als 3 Jahre sind. Für Kinder im Alter von 1-3 Jahren greift darüber hinaus die GUV in ihren regionalen Teilen.
Jährliche Hauptinspektion
Wir bieten über unsere allgemeine Beratung für Kinderspielplätze hinaus, auch den Service der jährlichen Hauptinspektion durch einen zertifizierten Spielplatzprüfer gemäß DIN SPEC 79161 laut DIN EN 1176/77 an.