Inspektion – Service
Unser Service für Spielplätze und Spielanlagen
Wir bieten über unsere allgemeine Beratung für Kinderspielplätze hinaus, auch den Service der jährlichen Hauptinspektion für öffentlich oder halböffentlich zugängliche Spielplätze und Spielanlagen an.
Jährliche Inspektion der Spielgeräte
Diese jährliche Inspektion sollte mindestens einmal jährlich durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer gemäß DIN SPEC 79161 laut DIN EN 1176/77 durchgeführt werden. Eine regelmäßige Nachschulung ist für uns selbstverständlich.
Wir bieten diesen Service für Träger von Kindergärten, Kindertagesheimen und/oder Kinderhäusern, zudem für Ferienheime, Parks und sonstige Einrichtungen an, die als Betreiber im öffentlichem oder halböffentlichem Sinn auftreten und nicht ausschließlich privat sind.
Durch Inspektionen Reperatur oder Sperrung vermeiden
Im Sinne des sicheren Spielbetriebs ist die Maßnahme unumgänglich und ausdrücklich zu empfehlen, wenn Sie als Träger oder Betreiber einen sicheren Spielbetrieb für Kinder gewährleisten möchten.
Zudem kann die jährliche Hauptinspektion auch eventuell größeren Reparaturaufwand oder die Sperrung eines Spielgerätes/Spielanlage durch Früherkennung vermeiden.